Weiterbildung zum Frühförderer und zur Frühförderin für blinde und sehbehinderte Kinder FF 2019
Die kindliche Entwicklung wird in entscheidender Weise durch das Sehen beeinflusst. In den ersten Lebensjahren sind visuelle Reize aus der Umgebung bedeutsam für die Weiterentwicklung in fast allen Entwicklungsbereichen. Entwicklung geschieht beim sehenden Kind fast „wie von selbst“. Blindheit und Sehbehinderung verändern den Zugang des Kindes zur Welt und haben somit komplexe Auswirkungen auf die gesamte kindliche Entwicklung. Ohne spezifische Frühfördermaßnahmen besteht für die betroffenen Kinder ein erhebliches Entwicklungsrisiko.
Die Bedeutung einer spezialisierten, frühen Förderung blinder und sehbehinderter Kinder ist mittlerweile in vielen europäischen Ländern anerkannt. Mitarbeiter in Frühförderstellen für sehbehinderte und blinde Kinder müssen über ein breitgefächertes Wissen verfügen, das die Entwicklungsbesonderheiten blinder und sehbehinderter Kinder berücksichtigt und Kenntnisse im Bereich der Augenheilkunde und Neuropädiatrie mit einschließt.

Kurs-Übersicht 2019

Die Module des Curriculums

Modul 1 Grundlagen: Förderkonzepte, Lebensperspektiven und Sozialrecht
1.1 Konzepte der Frühförderung
1.2 Lebensperspektiven: Rehabilitation, Schule u. Beruf
1.3 Sozialrechtliche Grundlagen
 
Modul 2 Familie mit einem Kind mit Behinderung
2.1 Einführung in die besondere Problematik
2.2 Beobachtung und Förderung der Eltern-Kind-Beziehung
2.3 Frühförderung im familiären Setting
2.4 Frühförderung in sozial benachteiligten Familien
2.5 Frühförderung in Familien mit Migrationshintergrund
2.6 Bewegung im Dialog - Bewegungsorientierte Familienkurse in der Frühförderung
 
Modul 3 Beratung von Eltern mit Kindern mit Behinderung
3.1 Elternberatung: Personenzentrierter Ansatz
3.2 Elternberatung: Lösungsorientierte Kurzzeitberatung
 
Modul 4 Medizinische Grundlagen
4.1 Neuropädiatrie
4.2 Ophthalmologie
 
Modul 5 Entwicklungspsychologische Grundlagen
5.1 Grundlagen der Entwicklungspsychologie
5.2 Entwicklungspsychologische und verhaltenstherapeutische Methoden
 
Modul 6 Förderung der visuellen, taktilen und auditiven Wahrnehmung bei sehbehinderten oder blinden Kindern
6.1 Förderschwerpunkt Sehen
6.1.1 Wahrnehmungspsychologische Aspekte des Sehens
6.1.2 Orthoptische Diagnostik und Intervention
6.1.3 Funktionale Diagnostik und Förderung des visuellen Verhaltens
6.1.4 Kinder mit zerebral bedingten Sehbeeinträchtigungen (Diagnostik und Förderung)
6.2. Förderschwerpunkt Hören: Förderung des Gebrauchs der auditiven Wahrnehmung
6.3. Förderschwerpunkt Tasten: Förderung der Nutzung der taktilen Wahrnehmung und Hinführung zur Brailleschrift
 
Modul 7 Entwicklung und spezifische Förderung blinder und sehbehinderter Kinder in zentralen Entwicklungsbereichen
7.1 Bewegungsentwicklung/Orientierung und Mobilität
7.2 Feinmotorik und lebenspraktische Fähigkeiten
7.3 Kognitive Entwicklung und Spielverhalten
7.4 Sozial-emotionale Entwicklung/Interaktion und Kommunikation
7.5 Kommunikation/ Sprache
7.6 Verhaltensauffälligkeiten
 
Modul 8 Besondere Kinder – besondere Konzepte
8.1 Besondere Kinder
8.1.1 Taubblinde und hörsehbehinderte Kinder
8.1.2 Frühgeborene Kinder mit Sehschädigung
8.1.3 Kinder mit Wahrnehmungs- und Aufmerksamkeitsstörungen
8.1.4 Kinder mit komplexen Beeinträchtigungen
8.2 Besondere Konzepte
8.2.1 Förderpflege, Lagerung, Handling, Hilfsmittel
8.2.2 Basale Stimulation
8.2.3 Weitere körperorientierte Ansätze
8.2.4 Aktives Lernen nach Lilli Nielsen
8.2.5 Mundmotorik, Esstherapie
8.2.6 Unterstützte Kommunikation
8.2.7 Musiktherapie
8.2.8 Alternative Therapiekonzepte
 
Modul 9 Kooperation mit anderen Fachdisziplinen
9.1 Frühförderung im Kindergarten
9.2 Interdisziplinäre Kooperation
 
Modul 10 Planung und Reflexion der Frühfördertätigkeit
10.1 Entwicklungsdiagnostik und Förderplanung
10.2 Professionelle Methoden der Reflexion für den beruflichen Alltag

Überblick über die Module des Weiterbildungscurriculums
Im Modul 1 wird ein Überblick über Grundkonzepte und Rahmenbedingungen der Frühförderung und des Frühfördersystems gegeben. Eltern stellen in der Frühförderung häufig Fragen nach den Perspektiven ihres Kindes in Schule und Beruf, so dass ein Wissen über die verschiedenen schulischen und beruflichen Möglichkeiten für die Frühförderung wichtig ist. Kenntnisse über die Sozialgesetzgebung, z.B. SGB IX, XII, XI und V, werden für die Beratung der Eltern bei Anträgen zur finanziellen, pflegerischen oder familienentlastenden Unterstützung benötigt.
In den Modulen 2 und 3 werden Kompetenzen für die Beratung von Familien mit einem blinden, sehbehinderten bzw. merhfachbeeeinträchtigten Kind vermittelt. Eine Hauptaufgabe der Frühförderung besteht in der Stärkung familiärer Ressourcen, um die Eltern zu befähigen, eigenverantwortlich mit den zusätzlichen Belastungen umzugehen. Neben der Wissensvermittlung über die besondere Familiensituation (emotionale und erzieherische Probleme) werden konkrete Beratungskompetenzen für die Unterstützung der Eltern eingeübt.
Im Modul 4 werden Kenntnisse über medizinische Sachverhalte vermittelt, die für die Frühförderung blinder, sehbehinderter bzw. mehrfachbeeinträchtigter Kinder wesentlich sind, z.B. Kenntnisse über die wichtigsten Augenerkrankungen, deren Ursachen, Verlauf und mögliche komorbide Störungen. Viele Kinder mit Blindheit / Sehbehinderung weisen zusätzliche neurologische Schädigungen auf, so dass ein medizinisches Grundwissen dieser neuropädiatrischen Krankheiten für die Frühfördertätigkeit wichtig ist. Allgemeine entwicklungspsychologische Grundlagen bilden die Grundlagen für das Verständnis der Entwicklungshürden, die mit einer frühkindlichen Erblindung oder Sehbehinderung verbunden sind.
Die Module 5, 6, 7 und 8 beschäftigen sich mit Fragen der Entwicklungsförderung sehgeschä- digter Kinder. Die Entwicklungsförderung sehgeschädigter Kinder erfordert theoretische und diagnostische Kenntnisse über die Entwicklung sehender Kinder, um die spezifischen Abweichungen in der Entwicklung sehgeschädigter Kinder erkennen und einordnen zu können. Der Schwerpunkt dieser Curriculumsmodule liegt in der Erarbeitung von speziellen Fördermaßnahmen für sehbehinderte, blinde und mehrfachbehinderte Kinder in den verschiedenen Entwicklungsbereichen wie Sinnesschulung, Motorik, lebenspraktische Fertigkeiten, Orientierung und Mobilität, Kognition und Spiel, Sprache und Sozialverhalten.
Im Modul 9 werden die Möglichkeiten und Schwierigkeiten interdisziplinärer Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften der Frühförderung dargestellt. Ein wichtiges Aufgabengebiet der Frühförderung besteht in der Beratung von Erzieherinnen in Kindergärten mit integrativ betreuten sehgeschädigten Kindern. Außerdem werden Grundlagen und Methoden der interdisziplinä- ren Kooperation mit Ärzten und anderen medizinischen und pädagogischen Fachkräften diskutiert und erarbeitet.
Im Modul 10 werden Methoden der Entwicklungsdiagnostik und der darauf aufbauenden gezielten Förderplanung vermittelt. Abschließend werden Möglichkeiten der Reflexion der eigenen Berufspraxis vorgestellt, wobei insbesondere sozial-emotionale Aspekte im Umgang mit dem Kind, den Eltern, dem Team oder anderen Fachkräften erfahrbar gemacht und reflektiert werden sollen. 

Teilnahmebedingungen

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich und gilt als verbindlich. Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Dabei werden TeilnehmerInnen, die das gesamte Curriculum mit dem Ziel der Zertifizierung absolvieren, vorrangig behandelt. Der Anspruch auf Teilnahme entsteht erst nach schriftlicher Anmeldebestätigung (per Post, Fax oder E-Mail) durch das Sekretariat der Johann Wilhelm Klein-Akademie GmbH.

Zahlungsbedingungen
Der Teilnahmebeitrag ist nach Erhalt einer Rechnung, spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu überweisen. Übernachtung und Verpflegung sind im Teilnahmebeitrag nicht enthalten. Erst mit Eingang des Teilnehmerbeitrages ist Ihr Teilnehmerplatz verbindlich reserviert. Als Verwendungszweck sind auf dem Überweisungsträger die Kursbezeichnung "FF 16" und die Kursnummer (z. B. "8.5.2") anzugeben
 
Rücktritt
Bei Absagen bis 5 Wochen vor Fortbildungsbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 30.-⁄. Bei Absagen bis 3 Wochen vor Kursbeginn stellen wir 50 % des Teilnahmebeitrages in Rechnung. Für Absagen, die nach diesem Zeitpunkt erfolgen, muss der gesamte Teilnahmebeitrag entrichtet werden, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt. Referentenwechsel sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.

Absage
Der Fortbildungsbeauftragte der AG Frühförderung behält sich vor, z. B. bei ungenügender Teilnehmerzahl oder Krankheit eines Referenten eine Veranstaltung abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden dann erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

Datenerfassung
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Name und Anschrift sowie die Telefonnummer für die Erstellung einer Teilnehmerliste verwendet sowie zur Vertragsabwicklung und zur weiteren Information über künftige Kurse innerhalb des VBS-Weiterbildungscurriculums gespeichert werden.
 
Für inhaltliche Fragen bzgl. der Weiterbildung zur Frühförderin / zum Frühförderer für blinde und sehbehinderte Kinder (z.B. der Anerkennung von Vorleistungen) wenden Sie sich bitte an den Fortbildungsbeauftragten der AG Frühförderung im VBS:
Frank Laemers PH Heidelberg, Zeppelinstr.1, 69121 Heidelberg Tel.: +49 (0)6221 477412 E-Mail: frank.laemers@vbs.eu 
Anmeldung siehe rechts oben